Unser Einzugsgebiet:
Wir pflegen und versorgen schwerpunktmäßig in den u.a. Stadt- und Gemeindebezirken:
• Stadtgebiet Geilenkirchen
• Stadtgebiet Übach-Palenberg
• Stadtgebiet Gangelt
• Gemeindegebiet Selfkant
Unsere Mitarbeiterinnen
Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten Mindestvoraussetzungen der Rahmenvereinbarung nach § 132 SGB V und § 75 Abs. 1 u. 2 SGB XI.
Bei der Einstellung unserer Mitarbeiter-/innen achten wir auf deren Qualifikationen, auf ihre Teamfähigkeit und deren soziale Kompetenzen.